Allgemeine Geschäftsbedingungen
HAUGG Immobilien GmbH

1. Vorbemerkungen

Unsere oben genannte Firma (nachstehend „Makler“ genannt) ist als Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch (nachfolgend „BGB“ genannt) in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig. Die Firma versichert, über die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros zu verfügen.

Diese AGB sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages.

2. Maklervertrag

Ein Maklervertrag (auch Hauptvertrag genannt) kommt rechtswirksam dadurch zustande, wenn der Makler ein Kaufobjekt offeriert (z.B. Internet, Zeitung, Aushang), dabei auch als Makler zu erkennen ist, seinen Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffert und ein Interessent sich an ihn wendet, um Leistungen von ihm abzurufen (z.B. Exposee).

In der Regel werden Maklerverträge schriftlich geschlossen. Sollte ein schriftlicher Maklervertrag geschlossen oder sollten Individualvereinbarungen getroffen worden sein, so haben die darin genannten Vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.

Grundsätzlich aber, ist für das Zustandekommen des Maklervertrages keine Schriftform erforderlich, dieser kann auch mündlich und konkludent durch die Maklertätigkeit zustande kommen.

3. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und dem Kunden. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl der Verkäufer einer Immobilie sein als auch der Käufer sowie der Vermieter als auch der Mieter, der unter Beachtung der Bestimmungen des Bestellerprinzips Wohnungssuchender genannt wird.

Ist von einem Hauptvertrag die Rede, dann ist damit ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag gemeint.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

4. Gegenseitige Verpflichtung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen den anderen Vertragspartner bei der Erbringung seiner Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen bestmöglich zu unterstützen, um somit beiden Parteien einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf zu ermöglichen. Hierbei obliegt dem Auftraggeber die Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben.

5. Vollmacht des Verkäufers

Der Verkäufer erteilt dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in alle behördlichen Akten als auch gegenüber dem WEG-Verwalter zur Ausübung von Rechten, wie sie ihm als Wohnungseigentümer zustehen.

6. Haftungsausschluss des Maklers

Die von uns veröffentlichten Angaben stammen aus den uns überlassenen Unterlagen und Aussagen der Eigentümer. Die Angebote erfolgen freibleibend. Zwischenverfügungen, Vermietung, Verkauf und Verwertung vorbehalten.

Von Dritten erteilte Auskünfte prüfen wir nur in dem uns zumutbarem Maße und übernehmen keinerlei Haftung für deren Vollständigkeit und Richtigkeit.
Unsere Prüfung ersetzt keine Prüfung der Unterlagen durch den Auftraggeber und / oder den Interessenten.
Wir empfehlen daher dringend, die Informationen und Unterlagen selbstständig einer Prüfung zu unterziehen.
Wir übernehmen keine Bonitätsprüfung der vermittelten Vertragspartei.
Wir übernehmen gegenüber dem Käufer keine Anlageberatung.
Wir selbst geben keine Rechtsberatung.

7. Haftung des Interessenten

Unsere Angebote und sämtliche Informationen sind ausschließlich sind nur und einzig und allein für den Empfänger. Es ist ihm deshalb ausdrücklich untersagt, jedwede Information ohne schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Interessent/Empfänger gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter, dem er die Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag mit dem Auftraggeber des Maklers ab, so ist der Kunde verpflichtet, gegenüber dem Makler Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu leisten.

8. Doppeltätigkeit des Maklers

Der Makler ist berechtigt, im Falle dessen, dass es sich um einen zu vermittelnden Kaufvertrag handelt, sowohl für den Verkäufer als auf Käufer provisionspflichtig tätig werden.
Im Falle eines zu vermittelnden Mietvertrages darf der Makler nur entweder für den Vermieter oder nur für den suchenden Mieter provisionspflichtig tätig sein.

Bei allen Tätigkeiten ist der aktuell gültige Gesetzesstand für Provisionszahlungen zu beachten.

9. Maklerprovision

Grundsätzlich gilt als zu zahlende Maklerprovision, der im Inserat oder Exposee genannte Provisionssatz. Diese ist, soweit nicht anders im Exposee angegeben oder individuell vereinbart, an uns zu zahlen. Allgemeinen betragen diese…

a) Bei wohnwirtschaftlichen Mietobjekten (soweit nichts anderes im Exposee angegeben oder individuell vereinbart wurde): 2,38 Monatsmieten (Nettokaltmiete) inkl. 19 % Mehrwertsteuer

b) Bei gewerblichen Mietobjekten (soweit nichts anderes im Exposee angegeben oder individuell vereinbart wurde):

– und einer Laufzeit von unter 5 Jahren beträgt die Provision

3 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. 19% MwSt. (= 2,38 Monatsmieten)

– und einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren oder unbefristet beträgt die Provision

4 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. MwSt. (= 3,57 Monatsmieten)

Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten werden bei der Berechnung der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

c) bei Kauf- Verkaufsobjekten (soweit nichts anderes im Exposee angegeben oder individuell vereinbart wurde):

Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen gilt ab dem 23.12.2020 die Teilung der Provision – das bedeutet, ist der / sind die Käufer juristische Personen, ist die Maklerprovision paritätisch aufzuteilen, bzw. darf dem/den Käufer/n keine höhere Maklerprovision in Rechnung gestellt werden. 

3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer als Käuferprovision und
3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer als Verkäuferprovision.

bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten:

3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer vom Übernehmer.

Berechnungsgrundlage ist der Wert des Erbbaurechts. Dieser Wert errechnet sich aus den während der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages fälligen Erbbauzinsen unter Anwendung eine Abzinsungssatzes in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes der EZB

bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten:

jeweils 3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer des Wertes des zu übertragenden Anteils bzw. der zu übertragenden Anteile vom Übertragenden und vom Übernehmer. Bei der Berechnung des Anteilswertes ist der Wert des Gesellschaftsanteils zugrunde zu legen.

Sollte in einem schriftlichen Maklervertrag eine andere Vergütung vereinbart sein, so gilt diese als vereinbart.

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zu Stande kommt. Die Maklerprovision ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag).

Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

d) bei beauftragtem Suchauftrag
Beauftragt ein Miet- bzw. Kaufinteressent uns mit der Suche nach einem Objekt, berechnen wir bei Abschluss eines Vertrages für die erfolgreiche Tätigkeit ein individuell vereinbartes Honorar.
Fällig und verdient bei Zustandekommen eines Vertrages. Für Mietobjekte aus dem Bestand zahlt der Vermieter ein Honorar.

e) bei Bauträgerprojekte aus dem eigenen Haus
Für Objekte mit dem Hinweis provisionsfrei direkt vom Bauträger, fällt keine Käuferprovision an.

Haugg Immo & Bau
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Telefon: +49(0)8233-789 70 49

Bahnhofstr. 7 · 86438 Kissing
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